Was stimmt denn nun ? Zum Gebäudestrukturplan des Kirchenkreises

Schon wieder steht in der Zeitung, dass rund ein Drittel der Kirchgebäude in den nächsten 10 Jahren aufgegeben werden soll. Hintergrund sind Beschlüsse der Synode vom 20.04.2016, mit dem ein ganzes Bündel von Maßnahmen abgesegnet wurde. Zielsetzung ist dabei, das sich durch den Mitgliederschwund der letzten Jahre ergebende Überangebot an Gebäuden möglichst bis 2026 abzubauen. Durch die Eigenständigkeit der einzelnen Gemeinden sind dem Kirchenkreis dabei allerdings enge Grenzen gesetzt.

Die wichtigste Maßnahme des Synodenbeschlusses ist dabei ein sog. Standortnetzplan, in dem

nunmehr die Förderungs-fähigkeit aller kirchlichen Standorte (Kirchen und Gemeinde-häuser) nach bestimmten Kriterien in drei Kategorien mit insgesamt fünf Klassen bestimmt wurde, nachdem diverse technische Gebäudedaten erhoben worden waren. Stets förderfähig aus Mitteln des Kirchenkreises ist die Kategorie A mit den Unterklassen A 1 (= die Hauptkirchen) bis A 3 (= Gebäude als Kulturgut). Sodann wurde eine B-Kategorie ausgewählt und von einer C-Gruppe unterschieden. Die B-Standorte wurden als „als förderfähig nach Vergleich mit den benachbarten Standorten“ bewertet, während demgemäß die C-Standorte als nicht förderfähig bezeichnet wurden.

Was gilt nun in Langenhorn ? Zitat aus der Pressemeldung des Kirchenkreises (vgl. https://www.kirche-hamburg.de/nachrichten/details/synode-beschliesst-ueber-die-zukunft-von-gebaeuden.html): „Als verzichtbar gelten dagegen kleinere Stadtteilkirchen in Wohngebieten. Besonders hart trifft es die Alsterregion zwischen Ohlsdorf und Langenhorn, sowie die Region Alsterbund rund um Eppendorf und Winterhude.“ Entsprechend fiel die Bewertung für Langenhorn aus: Kirche und Gemeindehaus der Ansgar-Gemeinde wurden ebenso mit „B“ bewertet wie die Gebäude der Gemeinde St. Jürgen-Zachäus am Stockflethweg. Die Gebäude von Broder Hinrick und Eirene kamen demzufolge nur auf ein „C“.

Die weiteren von der Synode beschlossenen Maßnahmen legen den Gemeinden Beschränkungen in der eigenen Mittelverwendung im Hinblick auf Gebäudeunterhalt auf, gewähren aber auch Unterstützung im notwendigen Planungsprozess: So wird ab 2017 eine bestimmte Rücklagenhöhe (1,3 % des Feuerkassen-Neuwerts) für die gehaltenen Gebäude vorgeschrieben. Erlöse aus Grund-stücksverkäufen werden strenger beaufsichtigt und sollen nachhaltiger verwendet werden. Schließlich werden Gemeinden Unterstützungs- und Beratungsangebote zuteil, sofern sich dies auf die Umnutzung/Aufgabe von Gebäuden bezieht bishin zu einer vollständigen Übernahme aufzuge-benden Gebäude durch den Kirchenkreis.

Was heißt das jetzt für unsere kleine C-Gemeinde Broder Hinrick ? Im Ergebnis nicht besonders viel: Zunächst bekommen wir keine Mittel mehr, die zur Instandhaltung unserer Kirche bzw. des Gemeindehauses benötigt würden. Fakt ist aber, dass wir in der Vergangenheit keine Mittel benötigt haben und auf Sicht auch keine brauchen werden. Wir haben unsere Kirche und unser Gemeindehaus stets mit eigenen Mittel instandgehalten. Im Hinblick auf die nunmehr erforderlichen Rückstellungen, die natürlich den Gemeindehaushalt belasten, genügen wir bereits im Jahr 2016 den Auflagen, die erst 2017 wirken sollen. Natürlich finanzieren wir mit unserem (theoretischen) Anteil am aufgestockten Baumittel-Zuschuss-Fond, auf den wir ja keinen Zugriff mehr haben, solidarisch die Sanierung der A-Klassen-Gebäude mit. Allenfalls handelt es sich bei der geringen Größe des Fonds von rd. 1,2 Mio. EUR pro Jahr bei einem jährlichen Haushaltsvolumen des Kirchenkreises von rd. 48 Mio. EUR um einen sehr geringen Betrag von einigen Hundert Euro, der rein rechnerisch auf Broder Hinrick mit seinem kleinen Haushaltsvolumen von rund 100.000 EUR entfiele.

Bedauerlicher als die eigentliche Wirkung der Beschlüsse ist der mediale Druck, der seitens der Kommunikation des Kirchenkreises jetzt nach diesen Synodenentscheidungen ausgeübt wird. Wenn die Zielsetzung – so löblich sie auch sei – in den Mittelpunkt gerückt wird, aber die im Ergebnis recht geringe, weil indirekte Wirkung auf die ja selbständigen Gemeinden nicht aufgezeigt wird, dann löst dies unnötige Besorgnis aus. Der Kirchgemeinderat in Broder Hinrick befasst sich seit Jahren mit diesem Thema und steht in durchaus ernstem, kritischen Dialog mit den Nachbargemeinden. Viele Fragen sind auch nach diesen Beschlüssen nicht nur bei uns offen.

Wir sind nicht in getriebener Hektik und müssen irgend-welche Vorschläge sofort annehmen, wenn Alternativen geprüft werden können. Dass es dabei auch um das Selbstverständnis der Langenhorner und bei uns in Broder Hinrick geht, liegt auf der Hand. Hier liegt in Ruhe Kraft.

Denn: Denken wir uns die heute bestehende negative Entwicklung der Kirche weiter, hörte der Schrumpfungs-prozess nicht auf. Soll es dann nach Meinung des Kirchenkreises nur noch A-Standorte geben und keinen in Langenhorn ? Die nächste A-Kirche ist nach dem aktuellen Plan übrigens die Marktkirche in Poppenbüttel (A2).

Vielleicht ist dann eine kleine Ensemble-Kirche genau das Richtige. Zur Erinnerung: Lange vor unserer Kirche von 1955 haben sich die Christen „der Siedlung und umzu“ – unserer „Ur-Gemeinde“ – bereits im Wartezimmer des Arzthauses versammelt. Den mobilen Altar haben wir bekanntlich heute noch.

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